Gerne beantworten wir Ihre individuellen Fragen. Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten.
Derzeit sind 14 Windkraftanlagen geplant.
Über Ihre Kommune (indirekte Beteiligung): Landkreis und Gemeinden beteiligen sich als Gesellschafter an den Projektgesellschaften. Die Erträge fließen damit in die kommunalen Haushalte zurück. Wer hier lebt, profitiert also automatisch von den Projekten. Bürgerbeteiligung über Genossenschaft (direkte Beteiligung): Perspektivisch wird es auch eine direkte Beteiligungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger über eine Genossenschaft geben. Sobald hierzu konkrete Informationen vorliegen, informieren wir an dieser Stelle und über unsere weiteren Kanäle.
Derzeit sind 14 Windkraftanlagen geplant.
Indirekte kommunale Beteiligung:
Landkreis und Gemeinden sind an den Projektgesellschaften beteiligt. Die Erträge fließen in die kommunalen Haushalte zurück. Alle Bürgerinnen und Bürger profitieren davon.
Direkte Bürgerbeteiligung:
Künftig soll eine Beteiligung über eine Bürgerenergiegenossenschaft möglich sein. Sobald Details feststehen, informieren wir Sie.
Der konkrete Anlagentyp steht heute noch nicht endgültig fest. Für die Planung und die Gutachten arbeiten wir mit einer repräsentativen, modernen Windenergieanlage der aktuellen Megawatt-Klasse (Referenzanlage). Diese legt z. B. Höhe und Rotordurchmesser für Schall-, Schatten- und Naturschutzgutachten zugrunde.
Die Windenergieanlagen sind in vier Windpark-Gebieten im Landkreis Cham geplant (siehe Karte „Planungsstand Windkraft“):
WP Michelsneukirchen-Schorndorf, WP Rötz, WP Rötz-Pemfling, WP Pemfling, Waffenbrunn
Alle Anlagen werden ausschließlich innerhalb dieser von den Gemeinden vorgesehenen Windparkflächen errichtet.
Der Bau kann erst beginnen, wenn alle Planungs- und Genehmigungsschritte abgeschlossen sind. Dazu gehören u. a. Flächensicherung, Gutachten, Bürgerbeteiligung, Bauleitplanung und die immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Aktuell befinden wir uns noch in der Planungs- und Prüfphase.